Aktuelles

Wir suchen Verstärkung 💪

 Sekretär (m/w/d)

In unserem Sekretariat bist Du zentraler und kompetenter Ansprechpartner/in für unsere Kunden, Dienstleister, die Geschäftsführung und das gesamte Team und agierst als kommunikative Schnittstelle innerhalb unseres Unternehmens.

Werde ein Teil unseres Teams und bewirb Dich.

 

Wir haben Spaß an unserer Arbeit und gehen respektvoll miteinander um.

Jeder Mitarbeiter bekommt die Möglichkeit seine individuellen Stärken einzubringen

und sich persönlich weiterzuentwickeln.

 Bitte schicke uns eine Bewerbung an: info@big-ingenieure.com

 

 

Wir wachsen  - wir suchen!

 

Aktuell suchen wir Fachkräfte für folgende Tätigkeitsbereiche:

 

- Architekten / Bauingenieure für Objekt- und  Brandschutzplanung

- Elektroingenieure / Fachkräfte zur Prüfung sicherheitstechnischer elektrischer Anlagen

 

Weitere Informationen zu den einzelnen Stellen erhalten Sie  HIER

 

Mit Erscheinen des 45. Amtsblattes (29 Jahrgang) am 07.11.2018 wurde nun die VV TB mit Stand 17.10.2018 in Brandenburg eingeführt.

Hiermit wird die MVV TB übernommen und durch brandenburgspezifische Verordnungen ergänzt.

Die Anwendung der MSchulbauR: 2009 sowie der MIndBauRL:2014 sind erst ab dem 01.01.2019 anzuwenden.

Mit Veröffentlichung im Gesetzblatt Nr. 1, 29. Jahrgang vom 04. Januar 2018 wurde im Land Brandenburg die neue Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten veröffentlicht.

Damit tritt gleichzeitig die Versammlungsstättenverordnung vom 29.11.2005 außer Kraft.

 

Inhaltlich orientiert sich die neue  BbgVStättV an den Vorgaben der Musterversammlungsstättenverordnung

Mit dem 01.04.2018 ist die neue DIN 14675 erschienen.

Die Norm wurde nun in zwei Teile aufgesplittet und beinhaltet die anlagenbezogenen (Teil 1) sowie die personenbezogenen Anforderungen (Teil 2).

 

Seit November 2017 existieren nun auch Entscheidungshilfen zur Umsetzung der BbgBO:2016 im Land Brandenburg.

Damit wird länderspezifisch auf die Besonderheiten der Landesbauordnung eingegangen.

 

Sie sollen den Bauaufsichtsbehörden und den am Bau Beteiligten die Anwendung der BbgBO erleichtern, sind dahingehend aber nicht bindend.

Vielmehr handelt es sich um eine Empfehlung der obersten Bauaufsichtsbehörde an die unteren Bauaufsichtbehörden zum Vollzug.

 

Nichtsdestotrotz finden sich hier sehr informative Vorgaben und Ansätze für die Beurteilung von Bauvorhaben im Detail.

 

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