Auf Drängen der Landesfeuerwehren hat Minister Vogelsang nun auch für das Land Brandenburg die Rauchmelderpflicht für Wohnungen bekanntgegeben.

Ab 2014 wird der Einsatz von Rauchwarnmelder in Wohnungen Pflicht. Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2020.

Die gesetzliche Anforderung soll in der neuen Brandenburgischen Bauordnung verankert werden.

Proteste seitens der Wohnungsbaugenossenschaften blieben nicht aus, da die Nachrüstung im Verantwortlichkeitsbereich des Wohnungseigentümers liegt.

Thüringen hat die Regelung in dieser Woche ausgeweitet. Mussten bislang nur Neubauten Melder haben, so betrifft es ab 2020 alle Wohnungen. In Sachsen-Anhalt und Bremen müssen Hausbesitzer schon bis 2015 dort nachrüsten, wo Alarmanlagen derzeit noch fehlen. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits seit 2006 entsprechende Verordnungen, Sachsen-Anhalt seit 2009 und Bayern seit Beginn dieses Jahres. Unter anderem in Berlin und Sachsen sind Rauchmelder bislang keine Pflichtausstattung.

 

Quelle:

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12470897/62249/Ab-muessen-in-allen-Neubauwohnungen-Warngeraete-installiert-werden.html

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