Seit dem 21.10.2013 verfügt auch das Land Schleswig- Holstein über eingeführte Prüfgrundsätze zur Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen.
Mit den "Grundsätzen zur Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige" werden die Mindestanforderungen zum Inhalt der Prüfberichte sowie der Durchführung der Prüfung selbst bauordnungsrechtlich festgelegt.
Damit gelten die Prüfgründsätze in Verbindung mit der Prüfverordnung (PrüfVO) vom 10. November 2009 in Einheit.
Fundstelle Amtsbla. Schl.-H. 2013 S.918